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Petition gegen Körperstrafen und psychische Gewalt an Kindern

Der Verein «Keine Gewalt gegen Kinder» fordert ein gesetzliches Verbot von Körperstrafen und psychischer Gewalt an Kindern in der Schweiz. Der Verein  sammelt Unterschriften für eine Petition zuhanden von Bundesrat und Parlament. Integras ist unter den Erstunterzeichnern.

Die Forderungen der Petition sind:

  • Das Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung
  • Ein ausdrückliches Verbot von Körperstrafen und psychischer Gewalt an Kindern, verankert im Zivilgesetzbuch (ZGB)
  • Begleitmassnahmen, um der gesellschaftlichen Akzeptanz von Körperstrafen an Kindern entgegenzuwirken, beispielsweise Informationen über die Rechte der Kinder sowie Beratung für gewalttätige Eltern.

Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention im Jahr 1997 ratifiziert und sich damit dazu verpflichtet, ein gesetzlich verankertes Verbot von jeglicher Gewalt an Kindern einzuführen. Bisher haben weltweit 53 Länder ein gesetzliches Verbot von Gewalt an Kindern erlassen, 54 weitere sind auf dem Weg dazu. Gewalt an Kindern muss politisch und gesellschaftlich verurteilt werden, denn Körperstrafen sind entwürdigend, schwächen das Selbstvertrauen des Kindes und stören seine soziale, intellektuelle und emotionale Entwicklung.

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