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Leitlinien für die Aufsicht über Kinder- und Jugendheime auf der Basis von Quality4Children-Standards: Fallbeispiel Kanton Tessin

Beitrag von Jessica Pierobon
 

Wie gelangen die Quality4Children-Standards bei der Aufsicht über Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe zur Anwendung? Und welchen Beitrag leisten dabei Leitlinien, die die Aufsicht auf Grundlage dieser Standards bestimmen?

Konzeption der Forschungsarbeit

Laut den Empfehlungen der SODK und der KOKES zur ausserfamiliären Unterbringung kommt der Aufsicht über die Betreuung in Institutionen eine zentrale Rolle zu: Sie gewährleistet die Achtung der Rechte der platzierten Kinder und eine ihren Bedürfnissen entsprechende Betreuung. In der Schweiz liegt die Zuständigkeit für die Bestimmungen bezüglich der Aufsicht über die ausserfamiliäre Unterbringung bei den Kantonen. Entsprechend herrschen in der Praxis grosse Unterschiede. Gleichwohl empfehlen die SODK und die KOKES den Kantonen, kantonale Leitlinien auszuarbeiten, um den Aufsichtsbehörden eine klare Grundlage bezüglich der Kriterien, die bei einer Heiminspektion zu überprüfen sind, in die Hand zu geben.

Eine Forschungsarbeit im Rahmen eines CAS «Kindesschutz» an der Fachhochschule Bern (BFH) hat sich diesbezüglich mit dem Kanton Tessin als interessantem Fallbeispiel befasst. Der Kanton hat sich 2019 Leitlinien gegeben, welche die Heimaufsicht auf der Grundlage von qualitativen Kriterien – den Quality4Children-Standards (Q4C) – regeln. Die Q4C-Standards sind im Bereich des Kindesschutzes allgemein anerkannt als Instrument zur Qualitätssicherung in der Betreuung Minderjähriger.

Die Forschungsarbeit basiert auf Interviews, die mit mehreren Personen aus den Aufsichtsstellen geführt wurden. In den Gesprächen wurde der Frage nachgegangen, in welchem Ausmass Leitlinien auf der Grundlage der Q4C-Standards zu einer Verbesserung der Aufsicht über Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe beitragen.

Resultate

Im Kanton Tessin werden die Q4C-Standards als handlungsleitendes Prinzip für die Durchführung der Aufsicht verstanden. Gleichzeitig sind sie aber auch ein operationelles Instrument für die Datenerhebung und die Evaluation der Betreuungsqualität.

Die Einführung von Leitlinien auf Q4C-Grundlage scheint zur Schaffung einer «gemeinsamen Kultur der Rechte der platzierten Kinder» beizutragen. Wird die Aufsicht in diesem Sinne verstanden, trägt dies zum einen zur Sensibilisierung der Erzieher*innen für die Standards und die Kinderrechte bei, gleichzeitig bieten die Leitlinien den Heimleiter*innen einen Bezugsrahmen, auf den sie sich stützen können. Schliesslich trägt im Tessin auch die Doppelrolle der Aufsichtsbehörde zu dieser gemeinsamen Kultur bei: Das zuständige Büro ist gleichzeitig verantwortlich für die Promotion der Kinderrechte im Kanton. Aus den Forschungsresultaten geht hervor, dass eine Verbindung der Aufsicht mit der Promotion der Kinderrechte sich im Hinblick auf eine Verstärkung der Kompetenzen der Institutions- und Betreuungsverantwortlichen als sinnvoll erweist.

Wird die Aufsicht als ein an den Q4C-Standards orientiertes Vorgehen verstanden, kann dies der Forschungsarbeit zufolge auch zur Förderung des Mitwirkungsrechts der platzierten Kinder und Jugendlichen beitragen. Schliesslich müssen sie einbezogen werden, wenn die Einhaltung der Standards überprüft werden soll. Im Tessin wurden die Kinder zwar auch zuvor schon während der Inspektionsphase angehört, mit der Einführung der Leitlinien stehen sie nun aber während des gesamten Verfahrens im Zentrum: Sie werden als Erste konsultiert und geben Impulse für die Themen, die im Zentrum der Aufsicht stehen und diskutiert werden müssen. Die Studie weist allerdings in Bezug auf die Anhörung und Mitwirkung der Kinder kritisch darauf hin, dass die Repräsentativität der eingeholten Stimmen eingeschränkt ist. Es wird deshalb eine Ausweitung der Teilnahmemodalitäten für die Kinder und Jugendlichen im Aufsichtsverfahren vorgeschlagen.

Schliesslich weist die Forschungsarbeit auf einen weiteren wichtigen Faktor für ein effizientes Verfahren hin: das Verständnis der Aufsicht als ein gemeinsam gestaltetes Verfahren. Im Fallbeispiel Tessin werden die Institutionen während der verschiedenen Etappen der Vorbereitung und der Durchführung der Inspektion sowie der Umsetzung der Verbesserungen konsultiert. Dies bringt zahlreiche Kontakte mit dem Aufsichtsorgan mit sich, was den Institutionen wiederum eine Vielzahl an Möglichkeiten bietet, um ihre pädagogischen Grundsätze kritisch zu evaluieren. Dieser Aspekt ist angesichts der hohen Vulnerabilität der platzierten Kinder und Jugendlichen immens wichtig. Wohl scheint die Einführung der Leitlinien in dieser Frage keinen zentralen Beitrag geleistet zu haben, sie hat jedoch eine Systematisierung und Strukturierung des erwähnten Verständnisses eines gemeinsam gestalteten Verfahrens ermöglicht.
 

Jessica Pierobon    

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