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Nationale Statistik zu ausserfamiliär untergebrachten Kindern: Wo stehen wir?

Der Bundesrat hat das Bundesamt für Justiz und das Bundesamt für Statistik mit einem Bericht beauftragt zur Frage, ob die Datenbank Casadata eine geeignete Basis für die Schaffung einer nationalen Statistik zu ausserfamiliär untergebrachten Kindern sein kann.

Im Jahr 2015 hatte der UN-Kinderrechtsausschuss der Schweiz empfohlen, Mechanismen einzuführen, um Informationen und nicht gebündelte Daten über Kinder in allen Formen alternativer Betreuung erheben und systematisch analysieren zu können. Dies betrifft Kinder, die in Heimen oder in Pflegefamilien leben. Gestützt auf diese Empfehlung hat der Bundesrat die Bundesämter für Justiz (BJ) und für Statistik (BFS) damit beauftragt, sich in einem Bericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Datenbank Casadata eine geeignete Basis für die Schaffung einer nationalen Statistik zu ausserfamiliär untergebrachten Kindern sein kann.

Aus dem Bericht des BJ geht hervor, dass die Zahl der Minderjährigen in der Schweiz, die ausserhalb ihrer Familie aufwachsen, schwierig zu schätzen sei. Es wird ferner festgehalten, dass zwischen den Vertreter*innen der interkantonalen Konferenzen, der kantonalen Ämter, der Dachorganisation und auch der Kantone ein Konsens darüber besteht, dass eine zentralisierte Datenerhebung und -analyse nach einheitlichen und vergleichbaren Kriterien notwendig sei. Eine solche Statistik sei einerseits unerlässlich, um dem Bedarf auf eidgenössischer Ebene nachzukommen (etwa in Bezug auf die künftige Entwicklung von Angeboten für Minderjährige, die in besonders schwierigen Familienverhältnissen leben), andererseits würde sie der Schweiz auch ermöglichen, an internationalen Forschungen und Vergleichsstudien teilzunehmen.

Die Situation von ausserfamiliär untergebrachten Kindern wird in der Schweiz durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) und die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern vom 19. Oktober 1977 (PAVO) geregelt. Gemäss Art. 17 PAVO muss eine Liste der platzierten Kinder geführt werden, die Informationen enthält wie z. B. die Personalien des minderjährigen Kindes und seiner Eltern, sein früherer Aufenthaltsort usw. Allerdings verfügen nur die wenigsten Kantone über eine zentrale Erfassung aller ausserfamiliär untergebrachten Kinder und oft besteht auf kantonaler Ebene keine gesetzliche Grundlage für eine obligatorische und einheitliche Datenerhebung. Entsprechend sind die Daten in vielen Kantonen lückenhaft und ermöglichen keine umfassende Übersicht der Situation der platzierten Kinder und Jugendlichen in der Schweiz. Die Analyse der Bundesämter hat ergeben, dass die Datenbank Casadata für die Datenerhebung in allen ausserfamiliären Unterbringungsformen nicht geeignet ist. Entsprechend wurde die Idee, diese Datenbank weiterzuentwickeln, verworfen. Leider konnte die Arbeitsgruppe keine Alternative finden, um die geforderten Daten zu erheben. Auch war es aufgrund der Uneinheitlichkeit der kantonalen Datenbestände nicht möglich, einen Konsens zur Typologie und zu den Variablen der zu erhebenden Daten zu erarbeiten.

Der Bericht schlussfolgert, dass der Bedarf nach einer nationalen Statistik zur Qualitätssicherung und zur Entwicklung der ausserfamiliären Unterbringung unbestritten ist. Es bleibt aber noch viel zu tun, um eine Datenbank und eine zuverlässige Statistik schaffen zu können, die den Qualitätsnormen des Bundesamtes für Statistik entspricht. Die Kompetenzen im Bereich der ausserfamiliären Unterbringung sind von Kanton zu Kanton verschieden, was eine Harmonisierung erschwert. Entsprechend wäre das Wichtigste, dass die Kantone ihre Daten nach den gleichen Kriterien erheben und daraus einheitliche Datensätze ableiten würden.

Gestützt auf diesen Bericht hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 23. Februar 2022 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) damit beauftragt, die in den Kantonen verfügbaren Informationen intensiv zu analysieren und die Grundlagen und Anforderungen an eine einheitliche Datenerhebung in den Kantonen zu definieren.

Integras befürwortet die Schaffung einer systematischen Erfassung nationaler Statistikdaten zu ausserfamiliär untergebrachten Kindern. Eine solche Datenbank ist unerlässlich für die Forschung, es braucht sie aber auch, um die Realität in der Praxis zu erfassen und eine klarere Vorstellung von der Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu haben.

Referenzen

  • Bundesamt für Justiz (2021). Recommandation du Comité des Nations Unies sur les droits de l’enfant pour la création d’une statistique nationale sur les enfants placés hors du foyer familial.
  • Schweizerisches Zivilgesetzbuch. SR 210.
  • Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern. SR 211.222.338.