Das Recht für Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung
Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch ZGB soll das Recht für Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung verankert werden. Für Integras ist es ein grosses Anliegen, Körperstrafen zu verbieten und das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zivilrechtlich zu verankern. Nach dem ersten Brief für die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB, der Mitte Februar der Rechtskommission des Ständerates übergeben wurde, unterzeichnete Integras auch den zweiten Brief von November im Rahmen der Diskussion der Motion Bulliard. Die Rechtskommission des Ständerats empfiehlt ihrem Rat eine entsprechende Vorlage zur Annahme. Der Nationalrat hat der Vorlage bereits zugestimmt. Diese will, dass Kinder besser vor körperlicher Bestrafung, seelischer Verletzungen und anderen entwürdigenden Massnahmen geschützt werden.
2. Brief: Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern