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Gewaltfreie Erziehung – endlich im ZGB

Jedes Kind hat das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden. In der Schweizer Gesetzgebung existierte bis vor kurzem kein Verbot von Körperstrafen, wenn sie nicht zu sichtbaren Schäden führten. Diese Handhabung stand mit den UN-Konvention über die Rechte des Kindes (Artikel 19) im Widerspruch.

Ein längst fälliger Schritt wurde vor wenigen Wochen Realität: Die gewaltfreie Erziehung ist endlich im ZGB verankert.

Am 14. Dezember 2022 ist der Ständerat der Empfehlung seiner Rechtskommission gefolgt und hat die so genannte «Motion Bulliard 19.4632» («Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern») mit 27 zu 8 Stimmen klar angenommen. Der Bundesrat ist nun dazu verpflichtet, eine zivilrechtliche Regelung zur gewaltfreien Erziehung auszuarbeiten. Im Vorfeld haben sich zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Stiftung Kinderschutz Schweiz, das Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Alliance Enfance und Integras mit einem offenen Brief an den Ständerat gewandt und für die Annahme der «Motion Bulliard 19.4632» plädiert. 

Integras und andere Verbände setzen sich seit Jahren dafür ein, dass Kinder ohne Gewalt, in Sicherheit, mit Respekt und mit Toleranz aufwachsen können. Auch der UN-Kinderrechtsausschuss hat die Schweizer Regierung bereits mehrere Male dringlich dazu aufgefordert, die gewaltfreie Erziehung per Gesetz zu verankern.