Sprache auswählen

Leistungen für Heim- und Pflegekinder über die Volljährigkeit hinaus

Ein kantonaler Flickenteppich: Das Kompetenzzentrum Leaving Care (KLC) hat zusammengetragen und ermöglicht Orientierung.

Wo stehen die Kantone in der Frage, ob sie gute Rahmenbedingungen für junge Menschen im Übergang von der ausserfamiliären Unterbringung in die Eigenständigkeit bieten? Welche stationären und ambulanten Leistungen über die Volljährigkeit hinaus sind in den Kantonen rechtlich verankert? Und wie müssten gesetzliche Bestimmungen idealerweise konzipiert sein, um eine gute Unterstützung zu gewährleisten? Mit der Orientierung rechtliche Grundlagen präsentiert das Kompetenzzentrum Leaving Care (KLC) einen Überblick und gibt Empfehlungen zu den rechtlichen Bestimmungen auf Ebene des Bundes und der Kantone. Denn damit Heim- und Pflegekindern die Phase «Leaving Care», also der Übergang in ein eigenständiges Erwachsenenleben gelingt, braucht es geeignete Rahmenbedingungen.

Diese werden durch Gesetze und Verordnungen festgelegt. Da es kein schweizweites Kinder- und Jugendhilfegesetz gibt, sind vor allem die kantonalen Bestimmungen relevant, welche eklatante Unterschiede aufweisen. Das KLC empfiehlt in der Orientierung rechtliche Grundlagen, dass Leistungen bis zum Alter von 25 Jahren bezogen werden können, sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf richten und dass sie niederschwellig und kostenlos zugänglich sind. Zudem sieht das KLC die Notwendigkeit von Rückkehroptionen, einem bedarfsorientierten Spektrum an Leistungen und der Schaffung einer sozialen Infrastruktur rund um die Volljährigkeit.

Mehr dazu

 

 

logo leaving care

Das Kompetenzzentrum ist eine Initiative der drei Verbände CURAVIVA Schweiz (Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf), INTEGRAS (Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik) und PACH (Pflege- und Adoptivkinder Schweiz) und wird in der Aufbauphase von der Drosos Stiftung gefördert.