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Grund- und Menschenrechte im Kindes- und Erwachsenenschutz – Ein Leitfaden für die Praxis

Gülcan Akkaya, Beat Reichlin, Meike Müller, 2019

Der dritte Leitfaden zu Grund- und Menschenrechten befasst sich mit dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Sozialarbeitende sind als Mitglieder einer Behörde, die Massnahmen anordnet, oder als Zuständige für deren Vollzug mit dafür verantwortlich, dass die Grund- und Menschenrechte der Betroffenen gewahrt werden. Zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und hoheitlichen Eingriffen in die Rechte der Betroffenen besteht ein Spannungsverhältnis, das sich in der Praxis nicht leicht auflösen lässt und immer wieder zu Dilemmata führt. Anhand von konkreten Fallbeispielen und Spannungsfeldern werden grundrechtskonforme Lösungsansätze aufgezeigt und so kann eine Brücke zur Praxis geschlagen werden.

Gülcan Akkaya

Gülcan Akkaya, Dr. rer. pol., Master in Human Rights and Social Work, dipl. Sozialarbeiterin FH ist Dozentin und Projektleiterin an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit. Sie ist zudem Lehrbeauftragte im Masterstudiengang «Soziale Arbeit und Menschenrechte» an der Alice Salomon Hochschule in Berlin. Ihre thematischen Schwerpunkte in Forschung und Lehre sind Grund- und Menschenrechte, Migration, Rassismus, Zivilgesellschaft und freiwilliges Engagement. Sie war mehrere Jahre in der Gemeinwesenarbeit zu den Themen Konflikte und Gewalt im öffentlichen Raum tätig. Als Projektdelegierte eines internationalen Hilfswerks war sie mehrere Jahre im Kosovo für die Umsetzung der Friedensförderung, der Menschenrechte und des interethnischen Dialogs zuständig. Sie ist Vizepräsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus.

Meike Müller

Meike Müller, Master in Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften der Universität Luzern, Bachelor in Soziologie, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule Luzern –Soziale Arbeit. Sie verfügt über ausgewiesene Kenntnisse und Erfahrung in qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden und war bereits in verschiedenen Projekten für die Datenerhebung und Datenauswertung verantwortlich. Ihre thematischen Schwerpunkte in Forschung und Lehre sind Öffentlicher Raum und Siedlungsentwicklung.

Beat Reichlin

Beat Reichlin, lic. iur., Rechtsanwalt, ist Dozent und Projektleiter an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit. Seine angewandten Forschungs- und Lehrschwerpunkte liegen im Familien- und Sozialrecht mit den entsprechenden Verfahrensrechten. Dabei sind Fragen der Interdisziplinarität sowie der verfassungsmässigen Auslegung wegleitend. Er ist in der Lehre als auch in der Weiterbildung tätig. Er war langjähriger juristischer Adjunkt bei einer der grössten Vormundschafts und später Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Schweiz. Als langjähriger Ersatzbezirksrichter im Kanton Zürich verfügt er überdies über profunde forensische Kenntnisse.

 

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