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«Im übergeordneten Interesse des Kindes» – Positionspapier des Netzwerks Kinderrechte

Das Netzwerk Kinderrechte erinnert Politik und Verwaltung mit einem detaillierten Positionspapier daran, welche Anpassungen des strukturellen Rahmens nötig sind, damit die Kinderrechtskonvention vollständig umgesetzt werden kann.

Im Februar 2015 hat der UN-Kinderrechtsausschuss der Schweiz zahlreiche Empfehlungen gemacht wie die Umsetzung der Kinderrechte verbessert werden sollte. Manche dieser Empfehlungen sind struktureller Art, sie betreffen die Politik- und Verwaltungsebene und bilden die Grundlage zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Das Netzwerk Kinderrechte hat diese Empfehlungen struktureller Art in einem Positionspapier konkretisiert, es fordert unter anderem...

  • eine koordinierte Kinderrechtspolitik: Parlament und oder Verwaltung/Bundesrat sollen einen klaren politischen Auftrag schaffen und ein Massnahmenpaket verabschieden.
  • eine einheitliche nationale Datenerhebung zur Nutzung der Bildungs-, Förder- und Unterstützungsangebote und eine Kindesschutz-Statistik zu etablieren, damit Lücken und Missstände überhaupt erkannt und gezielt behoben werden können.
  • die Einrichtung einer oder mehrerer unabhängiger Beschwerdestellen für Kinderrechte
  • Das Verständnis des Begriffs «übergeordnetes Kindesinteresse» in allen Landesprachen zu klären. In der Deutschschweiz wird der Begriff «Kindswohl» verwendet, in der französischen Schweiz ist im Gesetz von «bien de l’enfant» die Rede. Die verschiedenen Begriffe setzen nicht dieselben Schwerpunkte.

> zum Positionspapier des Netzwerks Kinderrechte