Einordnung zum SVP-Positionspapier zum Schweizer Schulsystem

Im Januar 2026 erschien ein Positionspapier zum Schweizer Schulsystem, gestützt auf Studien und eigene Erhebungen. Integras hat die zitierten Grundlagen geprüft. Unsere Einordnung zeigt: Einzelne Schlussfolgerungen lassen sich aus den Studien so nicht ableiten oder blenden wichtige Kontextfaktoren aus insbesondere mit Blick auf Inklusion und sonderpädagogischen Förderbedarf.
Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen, das allen Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft, ihren Interessen und Fähigkeiten, die gleichen Chancen bietet. Dieser Ansatz ist in der Bundesverfassung verankert und wird von verschiedenen Kantonen in der Schweiz umgesetzt. Die Umsetzung dieser Inklusion ist jedoch geprägt von Herausforderungen und Diskussionen, insbesondere in Bezug auf die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Schulschwierigkeiten und die Wiedereinführung von Kleinklassen.
Im Januar 2026 erschien ein Positionspapier der SVP «Mit Kopf, Herz und Hand: Wege aus der Krise in der Volksschule» zum Schweizer Schulsystem, das sich unter anderem auf die PISA-Studie 2022, den Bericht zur Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen (ÜGK) 2023 sowie einer SVP-Bildungsexpert*innen Befragung stützt.
Integras hat diese Quellen fachlich geprüft. Dabei zeigt sich, dass einzelne Schlussfolgerungen aus den Studien wichtige Rahmenbedingungen unberücksichtigt lassen. Dies betrifft insbesondere Aussagen zur gescheiterten Integration.
Die SVP vertritt derzeit die Position, dass die schulische Integration gescheitert sei und abgeschafft werden solle. Als Begründung verweist sie jedoch auf eine sehr enge und spezifische Gruppe von Kindern; die herangezogenen Studien untersuchen nicht den Einfluss von Jugendlichen mit tatsächlichem Förderbedarf auf die schulische Leistungsfähigkeit der Schweiz, sondern legen ihren Fokus vor allem auf Migration, sozioökonomischen Status und Sprachkompetenzen der Schweizer Jugendlichen. Gleichzeitig zitiert sie Studien, die genau dieses Bild bestätigen sollen, jedoch Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf häufig unterrepräsentieren oder ganz ausschliessen:
- Die im Papier zitierte Befragung mit SVP-Bildungsexpert*innen bildet ein parteiinternes Meinungsbild ab. Angaben zu Stichprobe, Zusammensetzung und Methodik fehlen. Damit eignet sie sich nicht als Grundlage für Aussagen über das gesamte Schweizer Schulsystem.
Die herangezogene Studie ÜKG 2023 untersucht Schüler*innen von Regelschulen. Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind nur eingeschränkt einbezogen. Aussagen über deren Leistungsentwicklung lassen sich daraus daher nicht ableiten. Ein Vergleich zwischen der BFS-Sonderpädagogikstatistik und der ÜGK-Studie zeigt beispielsweise, dass Kantone mit tiefen Separationsquoten, wie Uri oder Graubünden, überdurchschnittlich gut abschneiden. Daraus wird ersichtlich: Hohe Leistungen lassen sich auch nicht eindeutig mit einer stärkeren Separation erklären. - Auch PISA bildet nicht die gesamte Schülerschaft ab. Bestimmte Gruppen – insbesondere Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf – sind unterrepräsentiert oder ausgeschlossen. Folglich erlaubt die Studie keine direkten Schlussfolgerungen über die Leistungsfähigkeit eines vollständig inklusiven Bildungssystems.
Einordnung
Diese Studien untersuchen damit nicht den Einfluss von Jugendlichen mit tatsächlichem Förderbedarf auf die schulische Leistungsfähigkeit, sondern legen ihren Fokus primär auf Migration, sozioökonomischen Status und Sprachkompetenzen. Dadurch entsteht ein verzerrtes Bild. Es lässt sich keine umfassende Aussage über eine angeblich «gescheiterte Integration» ableiten, da die relevanten Zielgruppen und die Vielfalt sonderpädagogischer Bedürfnisse in den zitierten Studien unterrepräsentiert oder ganz ausgeschlossen sind. Zentral ist es, dass bildungspolitische Massnahmen sich auf belastbare Aussagen zu den tatsächlich betroffenen Gruppen stützen sollten. Werden Studien ausserhalb ihres Aussagebereichs interpretiert, entstehen vereinfachte Problembeschreibungen.
Bedeutung für die inklusive Schule
Die Schweiz hat sich mit der UNO-Kinderrechtskonvention und Behindertenrechtskonvention verpflichtet, den Zugang zum allgemeinen Bildungssystem sicherzustellen und Benachteiligungen abzubauen. Inklusive Schulmodelle sind deshalb nicht primär ein bildungspolitisches Instrument, sondern ein Grundrecht. Ihre Unterstützung folgt eigenen fachlichen Kriterien.
Diskussionen über deren Ausgestaltung müssen sich daher an folgenden Fragen orientieren:
- Welche Unterstützung benötigen Schulen konkret?
- Welche Ressourcen stehen Lehrpersonen zur Verfügung?
- Wie gelingt individuelle Förderung innerhalb tragfähiger Strukturen?
Die aktuellen Herausforderungen im Bildungssystem sind real. Sie lassen sich jedoch nicht auf einzelne Ursachen reduzieren und auch nicht mit einheitlichen Lösungen beantworten.
Aus fachlicher Sicht zentral sind:
- differenzierte Problemanalyse statt pauschaler Erklärungen
- ausreichende sonderpädagogische Ressourcen
- tragfähige Rahmenbedingungen für Lehrpersonen
- Sicherstellung der Teilhabe von Kindern mit Behinderung
Integras setzt sich dafür ein, dass bildungspolitische Diskussionen auf belastbaren Erkenntnissen beruhen und die Rechte sowie Bedürfnisse aller Kinder berücksichtigen.
