Zürich: Stellungnahme Vernehmlassung zur Kinder- und Jugendheimverordnung
Die folgenden vier Punkte betrachtet Integras als besonders wichtig:
- Integras begrüsst die Erweiterung des Anspruchs auf ‹ergänzende Hilfe zur Erziehung› bis zum 25. Lebensjahr für alle Leistungsbeziehenden.
- Es fehlt das Begleit- und Unterstützungsangebot für Pflegekinder und Herkunftseltern während des gesamten Platzierungsprozesses.
- Integras begrüsst diese Angebotsvielfalt der ergänzenden Hilfen zur Erziehung.
- Zentrale Inhalte wie die ‹Überprüfung des Platzierungsplans›, zur ‹Vertrauensperson›, ‹Erfassung der Pflegekinderzufriedenheit› und die Regelung der ‹Besuchsvereinbarung› sind noch nicht ausformuliert und es gilt, sie zu ergänzen.