Zürich: Stellungnahme Vernehmlassung zur Kinder- und Jugendheimverordnung

Die folgenden vier Punkte betrachtet Integras als besonders wichtig:

  1. Integras begrüsst die Erweiterung des Anspruchs auf ‹ergänzende Hilfe zur Erziehung› bis zum 25. Lebensjahr für alle Leistungsbeziehenden.
  2. Es fehlt das Begleit- und Unterstützungsangebot für Pflegekinder und Herkunftseltern während des gesamten Platzierungsprozesses.
  3. Integras begrüsst diese Angebotsvielfalt der ergänzenden Hilfen zur Erziehung.
  4. Zentrale Inhalte wie die ‹Überprüfung des Platzierungsplans›, zur ‹Vertrauensperson›, ‹Erfassung der Pflegekinderzufriedenheit› und die Regelung der ‹Besuchsvereinbarung› sind noch nicht ausformuliert und es gilt, sie zu ergänzen.

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