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Kompetenzzentrum Leaving Care

Kantonale Unterstützungsangebote für Care Leaver beim Übergang in die Unabhängigkeit

mapping rechtliche grundlagen

 

Wie viel Unterstützung eine oder ein Care Leaver beim Übergang in die Unabhängigkeit in der Schweiz erhält ist abhängig vom jeweiligen Kanton. Ebenso die Art der Leistung, deren Umfang und Dauer. In einigen Kantonen müssen Care Leaver für weitere Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach ihrem 18. Geburtstag bezahlen und teilweise auch für geschuldete Krankenkassenbeiträge ihrer Eltern aufkommen. Für Care Leaver ist das eine äusserst ernüchternde Realität.

Das Kompetenzzentrum Leaving Care (eine gemeinsame Initiative von Curaviva Schweiz, Integras und PACH) hat Ende Juni 2021 ein kantonales Mapping zu rechtlichen Grundlagen betreffend Leistungen über die Volljährigkeit hinaus veröffentlicht.

Rechtliche Grundlagen für Übergangsbegleitungen sind notwendig, damit Angebote für Care Leaver zur Verfügung gestellt werden und Leistungserbringer ihre Leistungen mit dem Kanton abrechnen können. Fehlen rechtliche Grundlagen führt dies u. a. zu fehlenden Angeboten und einer Verschärfung der Chancen-Ungleichheit im Vergleich zu Gleichaltrigen jungen Erwachsenen. Kantonal unterschiedliche rechtliche Grundlagen führen ebenfalls zur Verschärfung der Chancen-Ungleichheit und erschweren eine schweizweite Qualität bezüglich der Angebote für Übergangsbegleitungen.

Aktuell sind 19 Kantone im kantonalen Mapping vertreten. Bei den restlichen Kantonen sind entweder keine Angaben gemeldet worden oder es bestehen keine Angebote.

Integras fordert,

  • dass alle Kantone rechtliche Grundlagen für eine Übergangsbegleitung für Care Leaver schaffen,
  • dass die Kantone überregionale Mindestangebote für eine Übergangsbegleitung festlegen,
  • dass alle Care Leaver unentgeltlichen Zugang zu Angeboten der Übergangsbegleitung erhalten und eine allfällige finanzielle Mitwirkung durch Care Leaver einen durchschnittlichen Betrag, den gleichaltrige junge Erwachsene zu Hause entrichten, nicht überschreiten darf.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Kantonales Mapping

 

 

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Das Kompetenzzentrum ist eine Initiative der drei Verbände CURAVIVA Schweiz (Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf), INTEGRAS (Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik) und PACH (Pflege- und Adoptivkinder Schweiz) und wird in der Aufbauphase von der Drosos Stiftung gefördert.