Der Bündner Standard 2026

Wie die Meldestelle nicht zum «Petz-Briefkasten» wird 

Aus Sicht von Integras sind klare Meldewege ein zentraler Bestandteil von Schutzkonzepten in der Sozial- und Sonderpädagogik. Der Bündner Standard 2026 zeigt, wie Organisationen Grenzverletzungen professionell erfassen und bearbeiten können. Integras hat nachgefragt, wie eine Meldestelle unterstützend wirkt, Orientierung schafft und nicht als «Petz-Briefkasten» verstanden wird. 

Die Meldestelle als zentrale Anlaufstelle bei Irritationen und Integritätsverletzungen 

In Organisationen der Sozial- und Sonderpädagogik wächst der Bedarf nach klaren, sicheren und professionellen Prozessen im Umgang mit Nähe und Distanz. Das Kernelement 9 des Bündner Standards beschreibt die Meldestelle als zentrales Element der Organisationsentwicklung.  

Angela Hepting vom Kernteam Stiftung Bündner Standard sprach mit Rahel Striegel, Leitung Präventions- und Meldestelle der pädagogischen Angebote der Stiftung Gott hilft, über gemachte Praxiserfahrungen, damit die Meldestelle ihre bedeutsame Rolle im Rahmen des Schutzkonzepts einnehmen kann und nicht zum «Petz-Briefkasten» wird.  

Welche Herausforderungen zeigen sich beim Aufbau einer Meldestelle? 

Eine gut implementierte Meldestelle schafft Orientierung und Sicherheit im Alltag. Voraussetzung sind eine klare organisatorische Einbettung, transparente Prozesse und eine verständliche Umsetzung für alle – auch für Kinder und Jugendliche. Darstellungen in leichter oder bildlicher Sprache und das praktische Erleben von Meldeprozessen unterstützen das Verständnis. 

  • Im Aufbauprozess werden oft Fragen zu Rollen, Zuständigkeiten und Machtverhältnissen sichtbar. Deren Klärung ist zentral.  
  • Die Meldestelle trägt Verantwortung für den Prozess, hat jedoch keine Weisungsbefugnis. Sie hört zu, unterstützt bei der Einordnung und stellt sicher, dass Fälle entlang definierter Abläufe bearbeitet werden. 
  • Die Meldestelle ist Anlaufstelle bei Irritationen oder integritätsverletzenden Vorfällen.  
  • Die Meldestelle begleitet die Leitung im Prozess der Bearbeitung von schweren Grenzverletzungen. 

Ziel ist, dass meldende Personen bei der Meldestelle Entlastung und Sicherheit erfahren. Damit stärkt diese eine Kultur der Besprechbarkeit und wirkt präventiv. 

Was macht es aus, dass die Meldestelle kein «Petz-Briefkasten», sondern ein Gewinn für das Miteinander ist? 

Eine Meldestelle wird dann nicht als «Petz-Briefkasten» erlebt, wenn: 

  • sie als unterstützende Instanz wahrgenommen wird – nicht als Kontrollorgan. 
  • Mitarbeitende und Adressat:innen konkrete Hilfe erfahren. 
  • der Umgang mit Meldungen transparent ist und sorgfältig erfolgt. 

Entscheidend ist die personelle Besetzung der Meldestelle. 

Die verantwortliche Person der Meldestelle ist: 

  • vertrauenswürdig, fachlich kompetent und gut in die Organisation eingebettet. 
  • verfügt - zusammen mit der Institutions-/Betriebsleitung - über eine hohe Rollenklarheit  
  • verfügt über die notwendigen kommunikativen Kompetenzen für sensible Prozesse 

Kritisch wird es, wenn die Meldestelle als «Hüterin der Rechtsordnung» auftritt. Dadurch verschiebt sich das Machtgefüge in der Organisation und die hierarchische Führung wird untergraben. Dies führt zu Unsicherheit und entwertet sowohl die Meldestelle als auch die Leitungspersonen. 

Wie erkläre ich einem 8-jährigen Kind die Meldestelle? 

Für Kinder muss die Meldestelle als sicherer Ort erlebbar sein. Sie sollen verstehen: 

  • Es ist in Ordnung, etwas anzusprechen, das sich nicht gut anfühlt.  
  • Kinder werden ernst genommen und bekommen Unterstützung. 
  • Auf Meldungen folgen klare nächste Schritte.  

Hilfreich sind eine einfache Sprache, die bildliche Darstellung des Prozesses und Beispiele aus ihrem Alltag. Zentral ist die Botschaft: «Wir schauen hin und helfen, wenn etwas passiert ist.» Eine Kultur der Besprechbarkeit wird für Kinder vor allem durch gelebte Erfahrungen in vergleichbaren Situationen erlebbar. 

Die Meldestelle ist dann wirksam, wenn sie mit einfachen Worten erklärt und verstanden werden kann.  

Wie machen Kinder Meldungen und was passiert unmittelbar danach? 

Kinder sollen Meldungen schriftlich, digital oder im persönlichen Gespräch (auch telefonisch) machen können. Wichtig ist, dass sie die verschiedenen Meldewege kennen, um die für sie passende Form zu wählen. 

Unmittelbar nach der Meldung ist entscheidend, dass: 

  • das Kind zeitnah eine Rückmeldung erhält, 
  • die nächsten Schritte verständlich erklärt werden, 
  • das Kind – soweit sinnvoll und möglich – einbezogen wird, 
  • dem Kind eine verlässliche Ansprechperson erhalten bleibt.  

Eine Meldung kann Unterschiedliches auslösen und von einem klärenden, beratenden Gespräch bis zur Weitergabe an die Leitung reichen. In jedem Fall steht die Unterstützung des Kindes/Jugendlichen im Zentrum.  

Schwierige Situationen gehören zum Alltag von Kinder- und Jugendorganisationen und sind kein Zeichen von Versagen. Meldungen von grenzverletzendem Verhalten ermöglichen Reflexion, Lernen und Weiterentwicklung. Die Meldestelle deckt alle drei Präventionsstufen (was tun wir, damit nichts passiert / was tun wir, wenn etwas passiert / was tun wir, nachdem etwas passiert ist). Eine gute Nachsorge durch die Meldestelle stärkt langfristig eine offene und professionelle Haltung in der Organisation. 

Die Meldestelle hat eine zentrale Funktion in der Organisation. Eine sorgfältige Einführung lohnt sich, damit aus diesem wichtigen Kernelement kein «Petz-Briefkasten» wird. 

Der Bündner Standard 

Implementierung und Label

Rahel Striegel, Leitung Präventions- und Meldestelle der pädagogischen Angebote der Stiftung Gott hilft 

Angela Hepting, Mitglied Kernteam Stiftung Bündner Standard 
 

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