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Zwischen Anspruch und Realität: Die Herausforderungen der inklusiven Bildung in der Schweiz

Das Thema integrative und inklusive Bildung ist in den Medien sehr präsent. Immer wieder wird von Beispielen berichtet, in denen Kindern der Zugang zu Regelschulen verwehrt wurde, was zu zunehmender Kritik am schweizerischen Schulsystem führte. Daneben werden verschiedene Stimmen von Lehrkräften laut; sie kommen mit der gegenwärtigen Umsetzung der integrativen Bildung an die Grenzen ihrer Möglichkeiten.

Gemäss der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben Kinder mit Behinderungen das Recht auf eine inklusive Bildung in einem für sie zugänglichen Umfeld. Es wird betont, dass sie nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Integras vertritt nachdrücklich die Überzeugung (Art. 8 BV, Art. 20 BehiG, Art. 23 UN-KRK und Art. 24 UN-BRK), dass jedes Kind mit Behinderung ein Anrecht auf eine inklusive Bildung hat.

Die Diskrepanz zwischen dem rechtlichen Anspruch auf inklusive Bildung – wie von der UNBehindertenrechtskonvention dargelegt – und der tatsächlichen Praxis ist in der Schweiz alarmierend. Die Kritik von «Inclusion Handicap» offenbart an der als «Separierungsmaschine» bezeichneten Praxis ernsthafte Defizite im Bildungssystem.

Vollständiger Kommentar Integras